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Krank in der Probezeit: Das sind die Folgen

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Die Probezeit dient dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich kennenlernen. Ihr Ziel als Arbeitnehmer ist es dabei, Ihren Vorgesetzten von sich und Ihren Fähigkeiten zu überzeugen und möglichst positiv aufzufallen. Was aber, wenn Sie krank in der Probezeit werden? Wir erklären, wie Sie sich bei Krankheit korrekt verhalten und was die möglichen Folgen für das weitere Arbeitsverhältnis sein können.

Wie gehen Sie bei Krankheit in der Probezeit vor?

Sind Sie so krank, dass Sie Ihre Arbeitsstelle nicht aufsuchen können, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Lassen Sie sich vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen
  • melden Sie sich so zeitig wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber krank
  • kurieren Sie sich in aller Ruhe aus
  • gehen Sie erst dann wieder zur Arbeit, wenn Sie vollständig genesen sind

Insbesondere das Vorlegen einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wichtig. Diese sollte spätestens drei Tage nach Beginn Ihrer Krankheit beim Unternehmen vorliegen. Halten Sie diese Frist nicht ein, riskieren Sie eine Abmahnung. Gleiches gilt, wenn eine Krankmeldung nicht rechtzeitig eingeht. Sie erfolgt bestenfalls noch vor Beginn Ihrer Arbeitszeit. Erreichen Sie Ihren Vorgesetzten dann noch nicht am Telefon, schreiben Sie zunächst eine E-Mail. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber darin, dass Sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen können und versuchen Sie es später noch einmal telefonisch. Das gleiche Prozedere gilt auch dann, wenn Sie eine Folgebescheinigung erhalten und die Arbeitsunfähigkeit noch einmal verlängert wird.

Kann ich bei einer Erkrankung während der Probezeit gekündigt werden?

Während Ihrer Probezeit genießen Sie keinen vollständigen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Chef Ihnen während der meist sechsmonatigen Probezeit jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann. Einen triftigen Grund dafür muss er nicht nennen. Wenn Sie also krank in der Probezeit werden, kann Ihr Vorgesetzter Ihnen laut § 622 Absatz 3 BGB daraufhin also durchaus kündigen. Das gleiche Recht haben Sie als Arbeitnehmer. Auch Sie können ohne Angabe von Gründen mit einer zweiwöchigen Frist das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden.

Wann ist eine Kündigung in der Probezeit nicht wirksam?

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber Ihnen also kündigen, wenn Sie krank in der Probezeit werden. Allerdings ist die Kündigung nur dann rechtskräftig, wenn er sich an bestimmte Regeln hält. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und den allgemein geltenden Formvorschriften entsprechen. Sehen Sie sich Ihren Arbeitsvertrag genau an: Hier muss eindeutig vermerkt sein, wie lange die Probezeit dauert. Ist das nicht der Fall, kann der Arbeitgeber Ihnen nicht ohne Weiteres kündigen. Eine sittenwidrige Kündigung, etwa wegen Rache oder Mobbing, ist ebenfalls nicht wirksam.

Sollten Sie krank in der Probezeit werden und daraufhin eine Kündigung bekommen, ist das ärgerlich. Stellen Sie sich dann aber die Frage, ob Sie wirklich im richtigen Unternehmen angefangen haben. Hat Ihr Chef kein Verständnis für einen Krankheitsfall, sagt das viel über seinen Charakter und das allgemeine Betriebsklima aus.

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Krank in der Probezeit: Bekomme ich weiterhin Lohn?

Nach der Probezeit bekommen Sie als Arbeitnehmer bis zu einem Zeitraum von sechs Wochen eine Entgelt- beziehungsweise Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass Sie für diesen Zeitraum Anspruch auf volles Arbeitsentgelt haben und weiterhin Lohn beziehungsweise Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Erst wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert, erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse.

Etwas anders sieht es während der Probezeit aus. Einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben Sie als Arbeitnehmer dann erst, nachdem Sie mindestens vier Wochen lang im Unternehmen beschäftigt sind. Werden Sie vorher krank in der Probezeit, bekommen Sie Krankengeld von der Krankenkasse.

Kann es durch eine Krankheit zur Verlängerung der Probezeit kommen?

Werden Sie krank in der Probezeit, ist das für beide Seiten unangenehm. Ihr Vorgesetzter muss Ihre Arbeit anderweitig verteilen. Für Sie selbst bedeutet eine Krankmeldung, dass Sie insgesamt weniger Zeit in der Probezeit haben, den Arbeitgeber von Ihren beruflichen Qualitäten zu überzeugen. Ein kluger Schachzug kann es daher sein, wenn Sie Ihren Arbeitgeber bitten, die Probezeit zu verlängern. Das ist grundsätzlich möglich, allerdings nur dann, wenn Ihre bisherige Probezeit kürzer als sechs Monate war. Haben Sie also nur drei oder vier Monate Probezeit laut Arbeitsvertrag, können Sie diese in Absprache mit Ihrem Chef auf bis zu sechs Monate verlängern. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Vorgesetzte auf diesen Vorschlag nicht eingehen. Er weiß nun aber, dass Sie mit vollem Engagement bei der Sache sind und Eigeninitiative zeigen.

Fazit

Kaum einer wird absichtlich krank in der Probezeit. Wenn Sie sich jetzt die Frage stellen, ob Sie zur Arbeit gehen sollten, obwohl Sie sich überhaupt nicht wohlfühlen, sagen wir klar: Nein. Wenn Sie krank sind, sind Sie nicht leistungsfähig und Ihnen unterlaufen schlimmstenfalls gravierende Fehler. Noch dazu könnten Sie Arbeitskollegen anstecken. Kurieren Sie sich also lieber vollends aus, wenn Sie krank in der Probezeit sind.